Heute, am 28. Juni 2023 hat der Bundesrat informiert, dass nach dem Willen des Parlaments die Verlustverrechnungsperiode für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden soll. Damit sollen sich namentlich auch von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen besser erholen können.
Der Bundesrat hat hierfür die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und an einer Sitzung vom 28. Juni 2023 in die Vernehmlassung geschickt.
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link.