Heute, am 21. Februar 2024 hat der Bundesrat informiert und die Botschaft zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verabschiedet. Mit einem Wechsel von der Ehegattenbesteuerung zur Individualbesteuerung könnten die sogenannte steuerliche "Heiratsstrafe" abgeschafft und positive Erwerbstätigkeitsanreize gesetzt werden, so der Bundesrat.
Das angedachte Bundesgesetz über die Individualbesteuerung soll als "indirekten" Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für eine zivilstandunabhängige Individualbesteuerung" (Steuergerechtigkeits-Initiative) dienen. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung dieser Volksinitiative, weil mit dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung dasselbe Ziel der Volksinitiative schneller erreicht werden könne.
Nun hat das Parlament bis am 8. März 2025 Zeit, darüber zu befinden und auch ihrerseits eine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der Volksinitiative abzugeben.
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