Individualbesteuerung ab 2032 in Kraft
Die Individualbesteuerung wird im Jahr 2032 eingeführt. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. August 2026 entschieden. Durch diesen Beschluss erhalten die Kantone die maximal mögliche Frist für die Umsetzung. 🔢 Was wurde beschlossen: Die im Frühling 2026 vom Volk angenommene Individualbesteuerung muss laut Gesetz spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft treten. Der Bundesrat hätte die Möglichkeit, die Individualbesteuerung früher einzuführen, nutzt dieses Recht jedoch














